Allgemeine Geschäftsbedingungen von ZooBrothers UGSiegfriedstr. 49-60 10365 Berlin(im Folgenden „Anbieter“) für die Nutzung der Software BFK Manager 

1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand

1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. 

1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software (nachfolgend „Software“) für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Die Software bietet umfassende Funktionen zur Verwaltung von Teilnehmern und unterstützt die digitale Abwicklung der Kursorganisation. Kunden dieser Software sind staatliche Weiterbildungsstätten, die Schulungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ) anbieten. Die Nutzung der Software durch Nutzer, die keine staatlichen Weiterbildungsstätten sind (z.B. Berufskraftfahrer) ist nur nach Einladung durch eine staatliche Weiterbildungsstätte und mittels Eingabe eines Registrierungscodes möglich.

• Die Software bietet Weiterbildungsstätten die Möglichkeit der zentralen Verwaltung und Organisation von Schulungsmaßnahmen und der strukturierten Einbindung von Unternehmen über eigene Kundenbereiche. Unternehmen können dort Fahrer verwalten und für Schulungen registrieren. Alle Nutzerrollen verfügen über dem jeweiligen Funktionsumfang entsprechende Zugriffsmöglichkeiten.

• Kraftfahrer haben die Möglichkeit, sich selbstständig als Teilnehmer für Schulungen anzumelden oder durch die Weiterbildungsstätte hinzugefügt zu werden.

• Die Software stellt digitale Werkzeuge bereit, um die für den Nachweis der Teilnahme erforderlichen Unterschriften der Teilnehmer verschlüsselt über Codes zu erfassen. Zudem können Weiterbildungsstätten über integrierte Exportfunktionen alle erforderlichen Teilnehmerdaten automatisiert und an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermitteln.

• Die Software bietet darüber hinaus Funktionen wie Teilnehmerlisten, Weiterbildungsübersichten, Modulverwaltung, QR-Code-basiertes Check-in-System zur digitalen Anwesenheitsdokumentation, automatische Kenntnisbereich-Zuweisung, Buchung von externen oder Inhouse-Schulungen sowie eine API-Integration für die elektronische Rechnungsstellung (z.B. via Lexoffice) inklusive Erstellung von E-Rechnungen (PDF/XML). 

2.2 Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang der Software nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung dieserSoftware zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Zum diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über dasInternet für den Kunden erreichbar ist.

2.3 Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtlicheSoftwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibungangegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nichtfunktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. 

2.4 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik. Erentwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgradesverbessern.

2.5 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oderunterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).

3. Nutzungsrechte an der Software

3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieSoftware während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zunutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäßeBenutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäßeBenutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zurnotwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichernder Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einemDritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. EineWeitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

4. Registrierung 

4.1 Die Nutzung der Software setzt für alle Arten von Nutzern- den Kunden und seine Mitarbeitenden, Unternehmen, und Teilnehmer- eine Registrierung voraus. 

4.2 Nach Abschluss eines Nutzungsvertrags und Registrierung in der Software erhält der Kunde einen eigenen Bereich innerhalb der Software zugewiesen. Der Kunde ist berechtigt, diesen Bereich gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen. 

4.3 Für die Nutzung durch seine Mitarbeiter ist der Kunde verpflichtet, diese als Nutzer in der Software zu registrieren. Die Verwaltung und Zuweisung von Nutzerkonten erfolgten durch den Kunden selbst. Er trägt die Verantwortung dafür, dass nur autorisierte Personen Zugriff erhalten und die Software im Einklang mit den vereinbarten Nutzungsbedingungen verwenden. 

4.4 Im Rahmen des Nutzungsvertrages kann der Kunde die vereinbarte Anzahl von Unternehmen anlegen, indem er diese in der Software registriert. 

4.5 Kraftfahrer können sich nur über eine registrierte Weiterbildungsstätte mit einem Registrierungscode anmelden.

5. Einräumung von Speicherplatz und Backups

5.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt.

5.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er istverpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten ZugriffsDritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßigeBackups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

5.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabeeinzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kundenweder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

6. Support

6.1 Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhrgewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Anbieters vorgesehenen Kommunikationswege oder über das ggf. zur Verfügung stehende Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.

7. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

7.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowieMaßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dannzu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenndies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

7.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste istgrundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schwerenFehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt dieWartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird denKunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungenentsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nichtinnerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigungvoraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese AGB und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, Zahlungsforderungen des Anbieters fristgerecht nachzukommen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von ihm selbst benutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten und die von ihm hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Daten haben. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, ist er für hieraus entstehende Schäden selbst verantwortlich. Sofern der Anbieter vor oder während der Vertragsbeziehung weitere Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt, wird der Kunde diese umsetzen, sofern diese nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.

8.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu verwenden und bei der Nutzung der Software sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt

– sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten für die Software zu registrieren;

– die Software zu Werbezwecken oder sonstigen kommerziellen Zwecken zu nutzen;  

– bei der Nutzung der Software gegen diese AGB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;

– Daten über die Software automatisiert abzugreifen (z.B. mit Crawlern)

– pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische verfassungsfeindliche oder sonstige gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb der Software zu verbreiten.

8.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationenverantwortlich. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb der Software, welchen der Anbieter zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für diejenigen Daten, die auch im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. Unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass sich der Kunde ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurechnen lassen muss. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung und Freistellung“ bleiben vom vorliegenden Absatz unberührt. 

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstigeschädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechendeVirenschutzprogramme einzusetzen.

8.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der Anbieter hiermit das Recht ein, dieauf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglichmachen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zumZwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

9. Vergütung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung desSpeicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

9.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kundeinnerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf derRechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnungals vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf dieBedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

10. Sperrung und unzulässige Inhalte

10.1 Der Anbieter ist zur Sperrung der Software berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einer ganzen Zahlungsrate in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in Ihrer Summe einer ganzen Zahlungsrate entsprechen. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

10.2 In der Software dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Anbieter Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen der Software unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

• Der Anbieter wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Anbieter diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Anbieter wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.

• Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Anbieter eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). 

• Der Anbieter wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Anbieter bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.

• Der Anbieter wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

• Der Anbieter wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Anbieter wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

11. Mängelgewährleistung 

Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungendieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften. 

12. Haftung und Freistellung

12.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. 

12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

12.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

13. LaufzeitKündigung

13.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von wahlweise 12 Monaten (jährliche Laufzeit) oder 1 Monat (monatliche Laufzeit).

Jährliche Laufzeit: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.

Monatliche Laufzeit: Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Vertragsmonats kündbar. 

13.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zurfristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungentrotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungenüber die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. 

13.3 Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z.B. aufgrund von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.

14. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen hin dessen Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben und anschließend von seinen Systemen löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

15. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

15.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung undErfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondereGeschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren unddiese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichenunbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auchdes Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung dervertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbietervom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

15.2 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmerneine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellenRecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird. 

16.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen inder Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unterEinhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zweiWochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nichtinnerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zurÄnderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist unddie Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.

16.4 Die Allgemeinen Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVB) werden Bestandteil dieses Vertrags.

Stand: April 2025